Planungsräume

im Kirchenkreis Lübbecke

Wie viele Gemeindeglieder braucht man für eine volle Pfarrstelle? Diese Frage ist entscheidend in der Zukunft für alle Pfarrstellenplanungen im Kirchenkreis Lübbecke und soll in einem gemeinsamen Prozess beantwortet werden.

Der Kreissynodalvorstand schlägt vor, Themen übergreifend von „Planungsräumen“ zu sprechen, in denen alle drei Aspekte (Pfarr- und IPT-Stellen, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gebäude) zusammen in den Blick genommen werden sollen.

Der nächste und letzte Termin ist

Dienstag | 26. September 2023 | 18.30 – 21 h

Gemeindehaus Nettelstedt | Am Kindergarten 5 | 32312 Lübbecke

Insgesamt sind vier Workshops für dieses Projekt geplant. Die Workshops bauen aufeinander auf. Es ist möglich, nur an einzelnen Veranstaltungen teilzunehmen. Weitere Termin werden, wenn nötig, bekannt gegeben. Eine Dokumentation wird für alle einsehbar stattfinden

Die Dokumentation findet auf dem Intranet Portal Kiwi der EKvW statt. Um auf die Daten zugreifen zu können, muss ein Account angelegt werden. Dazu muss von einem Kiwi-Nutzer eine Einladung getätigt werden.

BERICHT DES SUPERINTENDENTEN

Auszug aus dem Bericht des Superintendenten 2022 zur Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Lübbecke am 12.12.2022 in der Stadthalle Lübbecke


Vor einem Jahr hat unsere Landeskirche unter Bezug auf einen Landessynodenbeschluss das Rundschreiben 37/2021 zum Thema „Planungskorridore für die Gemeindepfarrstellen in der EKvW“ veröffentlicht.

In diesem Schreiben geht es um das ab sofort geltende zahlenmäßige Verhältnis von Gemeindepfarrstellen zu Gemeindegliedern – also um die Frage:

Wie viele Gemeindeglieder braucht man mindestens für eine volle Pfarrstelle?
Diese Frage ist entscheidend für alle Pfarrstellenplanungen, auch in unserem Kirchenkreis. Im Besonderen hat sie große Bedeutung für die Freigabe bzw. Wiederfreigabe von Pfarrstellen.


Das Finanzausgleichsgesetz der EKvW überträgt die Verantwortung für die Finanzierung der Pfarrstellen zwar der jeweiligen Ebene, z.B. dem jeweiligen Kirchenkreis oder den Gemeinden. Aber über die Freigabe von Pfarrstellen (über die Errichtung und Aufhebung von Gemeindepfarrstellen) kann nicht intern vor Ort entschieden werden. Vielmehr obliegt diese Entscheidung nach Art. 12 KO der Kirchenleitung. Im Verfahren ist dies an das Kollegium des Landeskirchenamtes übertragen worden. Das bedeutet konkret: Jede Wiederbesetzung von kirchengemeindlichen und kreiskirchlichen Pfarrstellen bedarf der Freigabe durch das Landeskirchenamt.


Ein praktisches Beispiel: Wenn in einem Kirchenkreis eine Pfarrstelle frei wird – z. B. weil die bisherige Pfarrperson in den Ruhestand tritt -, kann die Stelle nicht automatisch neu ausgeschrieben werden. Vielmehr muss beim Landeskirchenamt der Antrag auf Freigabe bzw. Wiederfreigabe gestellt werden. Das Landeskirchenamt schaut sich nun ganz genau die dann aktuelle und offizielle Gemeindegliederzahl des jeweiligen Kirchenkreises im Verhältnis zu der Zahl aller besetzten bzw. zur Besetzung freigegebenen Pfarrstellen in Kirchengemeinden an. D.h.: es wird der Durchschnittswert der Gemeindeglieder pro Vollzeit-Pfarrstelle in diesem Kirchenkreis ermittelt.

Aktuell liegt der verbindliche Mindest-Wert bei 1:3.000, also eine Vollzeitpfarrstelle pro 3.000 Gemeindegliedern. Wenn der Durchschnittswert nun unter 3.000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle liegt, ist eine Freigabe der vakant gewordenen Pfarrstelle durch das Landeskirchenamt nicht möglich.„Planungskorridore für die Gemeindepfarrstellen in der EKvW“

Das ist nicht als Schikane gedacht, sondern zielt angesichts der Personalentwicklung in unserer Kirche auf eine gerechte und ausgewogene Versorgung mit Pfarrstellen über die Kirchenkreisgrenzen hinweg.
Das Rundschreiben 37/2021 sieht nun ausdrücklich die Möglichkeit vor, innerhalb eines Kirchenkreises sog. Personalplanungsräume verbindlich einzurichten, die dann als Bezugsgrößen für die Durchschnittsberechnung gelten. Bei der Frage der Pfarrstellenfreigabe wird somit nicht der gesamte Kirchenkreis herangezogen, sondern nur der entsprechende Planungsraum.
In unserem Kirchenkreis wurden bereits 2005 sechs Regionen in Analogie zu den sechs Kommunen in unserem Kirchenkreis gebildet. Auch bislang haben bei der Pfarrstellenplanung schon die Regionen als Bezugsgrößen eine Rolle gespielt. Es stellt sich die Frage: Könnte man nicht einfach auch künftig unsere bestehenden Regionen als verbindliche Personalplanungsräume nehmen?


Leider wird das nicht gehen. Denn in dem Rundschreiben der Landeskirche heißt es

„Ein Personalplanungsraum ist eine Gliederungseinheit eines Kirchenkreises, in der die pastorale Versorgung verbindlich gemeinsam geplant und durchgeführt wird. Ein Personalplanungsraum sollte im Blick auf die Zahl der Gemeindeglieder eine Größe haben, die angesichts der zu Grunde liegenden voraussichtlichen Gemeindegliederentwicklung und der zu erwartenden Planungskorridore für die Gemeindepfarrstellen auch im Jahr 2035 noch eine Teamgröße von ca. 3 Vollzeitstellen (in einem IPT-Team) ermöglicht (= Gemeindegliederzahl im Jahr 2035 von ca. 10.000 Gemeindegliedern).“

EKvW Rundschreibenr

Das bedeutet: Personalplanungsräume müssen so zugeschnitten sein, dass sie – trotz des realistisch zu erwartenden Gemeindegliederrückgangs – auch in 13 Jahren noch mindestens 10.000 Gemeindeglieder umfassen. Das würde nach jetzigem Stand leider auf keine unserer sechs Regionen zutreffen. Wir stehen also vor der Aufgabe, bei unseren Planungen künftig in größeren Einheiten als bisher zu denken. Um Missverständnissen vorzubeugen, sage ich es an dieser Stelle ganz deutlich:

Es geht hier ausdrücklich nicht um eine zwangsweise Fusion bisher selbstständiger Kirchengemeinden. Der Körperschaftsstatus, d.h. die Selbstständigkeit der Gemeinden bleibt unberührt! Aber es wird notwendig sein, über bestehende Gemeindegrenzen hinaus mit den Nachbarn gemeinsam zu planen. Die meisten Gemeinden spüren ja schon jetzt die Notwendigkeit. In unseren bisherigen Regionen wird bereits – wenn auch unterschiedlich intensiv – miteinander kooperiert und/oder miteinander geplant.Dr. Uwe Gryczan, Superintendent Kirchenkreis Lübbecke


Verstärkte gemeinsame Planungen sind aber nicht nur in Bezug auf die pastorale Versorgung erforderlich, sondern auch im Hinblick auf die kirchlichen Gebäude. So wurde auf der Landessynode im Juni dieses Jahres im Rahmen der Beratungen zum Thema Klimaschutz folgender Beschluss gefasst:
„Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, einen alle Ebenen unserer Kirche umfassenden Prozess anzustoßen, in dem Maßnahmen zur Anpassung unserer Gebäudestruktur auf dem Weg zur Klimaneutralität konsequent umgesetzt werden. Dazu …

... sind Kriterien zu entwickeln, nach denen auf landeskirchlicher, kreiskirchlicher und gemeindlicher Ebene Gebäudekonzeptionen erstellt werden können (z. B. Raumbedarf, Sanierungsstand, Standort, Haushaltsbelastung), so dass auf deren Grundlage Entscheidungen zur Reduktion des Gebäudebestandes oder zur energetischen Sanierung getroffen werden können;
... sind verbindliche Standards zum Klimaschutz zu entwickeln, die bei der Sanierung oder Errichtung von Gebäuden verpflichtend zu berücksichtigen sind (z. B. Verwendung nachhaltiger Baustoffe, Prüfung der Nutzung erneuerbarer Energien);
... sind die Kirchenkreise anzuregen, die Personalplanungsräume zugleich als Gebäudeplanungsräume zu betrachten und diese mit Überlegungen zur künftigen Gestalt von Kirche zu verknüpfen …“


Der Kreissynodalvorstand hat sich auf seinen beiden Klausurtagungen im Sommer und Herbst 2022 intensiv mit den Themen Pfarr- und IPT-Stellenplanung und Gebäudeplanung beschäftigt. Er kommt zu dem Schluss, ….

…. in die gemeinsamen Betrachtungen alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einzubeziehen.

Deshalb schlägt der Kreissynodalvorstand vor, in unserem Kirchenkreis Themen übergreifend von „Planungsräumen“ zu sprechen, in denen alle drei Aspekte (1. Pfarr- und IPT-Stellen, 2. kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 3. Gebäude) zusammen in den Blick genommen werden sollen.

Kreissynodalvorstand


Die Einrichtung dieser Planungsräume ist eine kreissynodale Aufgabe. Denn weil die Regionen seinerzeit von der Kreissynode beschlossen wurden, muss nun auch die Errichtung der sogenannten „Planungsräume“ durch einen Beschluss der Kreissynode herbeigeführt werden. Wie dieser synodale Weg der Entscheidungsfindung aussehen kann und in welchen Schritten wir zu einem gemeinsamen Kreissynodenbeschluss kommen können, dazu hat der Kreis- synodalvorstand − begleitet und unterstützt von unserer landeskirchlichen Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung einen Vorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag soll heute (Synode Dez. 2022) unter TOP 6 von Frau Helga Trölenberg und Pfarrerin Esther Witte von der landeskirchlichen Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung vorgestellt werden.

Interaktive Karte des Kirchenkreis
18 Gemeinden sind aufgeführt;
zum Teil mit Flächengröße;
Gemeindegliederanzahl 2021 und prognostiziert 2035;
prozentualer Pfarrstellenanteil 2021 mit 3000 Gemeindegliedern;
prozentualer Pfarrstellenanteil 2035 mit 5000 Gemeindemitgliedern;
Der aktuelle, tatsächliche Pfarrstellenanteil ist nicht aufgeführt

Karte mit Gemeinden und Gemeindemitgliederzahlen und Pfarrstellen

Weniger Gläubige und weniger Pfarrstellen

Kirchenkreis und Gemeinde rücken enger zusammen.
Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen werden bewertet.

von Alexander Kröger
Bericht über den 2. Workshop am 21. Febr. 2023 in Rahden
Lübbecke/Rahden. Der Evangelische Kirchenkreis Lübbecke berät gemeinsam mit Mitgliedern aus den Kirchengemeinden und weiteren Beteiligten, wie sie sich zukünftig bei der kirchlichen Arbeit gegenseitig unterstützen können. Dazu gibt es zurzeit mehrere gemeinsame Veranstaltungen.

Jetzt trafen sich rund 70 Menschen im Gemeindehaus Rahden. Stellvertretend für Superintendent Uwe Gryczan eröffnete Gemeindepfarrer Udo Schulte die Versammlung und wünschte inspirierende Ergebnisse.

Foto: Alexander Kröger

Bei einer Versammlung Ende Januar in Schnathorst hatten die Teilnehmer zwölf Varianten zu zukünftigen
Planungsräumen entworfen. Diese gemeindeübergreifenden
Planungsräume seien notwendig, um zukünftig bei einer geringeren Anzahl von Kirchenmitgliedern und Pfarrstellen weiterhin die Arbeit vor Ort organisieren zu können. Jetzt ging es darum, die ersten Entwürfe nach ihren Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zu bewerten. Heiße und kalte Getränke, belegte Brötchen, viel Obst und ein paar Süßigkeiten: Mit herzlicher Gastfreundschaft hatte die gastgebende Kirchengemeinde alles vorbereitet. Nach einem gemeinschaftlichen Diskussions- und Abstimmungsprozess blieben am Ende drei Varianten übrig.

„Das war eine starke Leistung, die sie heute vollbracht haben”, fasste Gemeindeberaterin Helga Trölenberg das Tagungsergebnis zusammen. Gemeinsam mit Pfarrerin Esther Witte moderierte sie die Versammlung. Bei der Synode des Kirchenkreises am 24. April in Lübbecke sollen die Zwischenergebnisse öffentlich vorgestellt werden.